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Zur Person


Geboren 1952 in Rastatt / Baden. Nach dem Abschluß der Realschule und höheren Handelsschule Lehre als Industriekaufmann in einer mittelstän-

dischen Brauerei. Nach erfolgreicher Abschlußprüfung Tätigkeit als kauf- männischer Angestellter. Nebenher Besuch des Abendgymnasiums in  Rastatt.

 

Nach dem Abitur 1976 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg i. Br. und ab 1978 in Frankfurt a. M. Wahlpflichtfach: Straf- und Strafverfahrensrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie, Kriminalistik und Kriminalpädagogik.

Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung der Johann-Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main im Akademischen Senat und Konvent, dem Studentenparlament und dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Rechtswissenschaft.

1. Staatsexamen 1982 (mit Prädikat), danach Referendariat am Land-
gericht, bei der  Staatsanwaltschaft und beim Regierungspräsidenten in Darmstadt, Postgraduiertenstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Wahlpflicht- station bei einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger

und einer großen Strafkammer in Frankfurt a. M.

2. Staatsexamen 1985 ebenfalls mit Prädikat (ver- mutlich nur deshalb) danach drei Jahre Richter am Amtsgericht Usingen und am Landgericht Frankfurt a. M. hauptsächlich als Zivil- und Strafrichter aber auch

in der Pressekammer, der Zwangsvollstreckung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Nachlaßgericht.

Seit 1988 bin ich selbständiger Rechtsanwalt