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Zu Kanzlei


Von Anfang an lag der Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit neben dem Zivil-, Straf- und Straßenverkehrsrecht auch auf dem Gebiet des Arzt- haftungs-, Wehr- und Zivildienstrechts und – als alter Reiter und Fahrer natürlich - auf dem Gebiet des Pferderechts.

 

Seit vielen Jahren bin ich Vertrauensanwalt des Autoclubs Europa ACE www.ace-online.de Ich vertrete selbstverständlich aber auch genauso gerne Mitglieder der anderen Automobilclubs und auch Radfahrer, Fußgänger, Reiter oder Fahrer.

 

Zugelassen bin ich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. D.h. ich kann vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft auftreten mit Ausnahme des Bundesgerichts- hofes in Zivilsachen. In Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof haben die ausschließlich dort singulär zugelassenen Rechtsanwälte ein Monopol.

 

Sollte eine Vertretung vor dem BGH in Zivilsachen erforderlich werden, kann ich meinen Mandanten einen dort zugelassenen BGH-Rechtsanwalt empfehlen.

 

Dasselbe gilt, falls die Einschaltung eines Notars erforderlich werden sollte.